07121-3474636

Impressum

Himmelblau. Mit Liebe gestaltete Urnen
Susanne Gauggel-Freisinger
Kanzleistr. 24
72764 Reutlingen

T 07121 - 3 47 46 36
F 07121 - 3 47 46 35

Allgemeine Informationen gemäß § 6 Teledienstgesetz:
USt-IdNr. DE 213 423 439

Fotos: 
Frank Pieth, Arne Klett, istockPhoto (FreshSplash auf Seite "Urnen Manufaktur")


Rechtliche Hinweise zur Websitenutzung der Firma Himmelblau

1. Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlicher Daten

Die Firma Himmelblau nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des TeleMedienGesetzes (TMG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Im Normalfall können Sie unsere Internetseiten aufrufen, ohne irgendwelche Angaben über Ihre Person zu machen. In Einzelfällen, etwa zur Auftragsbearbeitung, benötigen wir jedoch Ihren Namen und Ihre Adresse. Wenn derartige persönliche Informationen notwendig sind, werden wir Sie hierauf im Voraus hinweisen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten eingeben.

Fordern Sie individuelle Informationen über unser Unternehmen, unsere Produkte und Dienstleistungen an, benötigen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse. Dies ist erforderlich, um Sie gegebenenfalls benachrichtigen zu können.

Für statistische Zwecke protokollieren wir die Zugriffe auf unseren HTTP-Server wie allgemein üblich. Unsere Protokolle beinhalten jeweils Datum und Zeit, die Bezeichnung (URL) der von Ihnen angeforderten Seite und die Lokalisierung (IP-Nummer) des Rechners, von dem aus die Seite abgerufen wird. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Die auf der Website gesammelten Informationen werden nur dazu verwendet, um Informationsanforderungen und Bestellungen auszuführen und Ihnen Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Dies geschieht jedoch selbstverständlich unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Daten. Die personenbezogenen Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.


2. Externe Links

Unsere Website enthält Links zu anderen Internetpräsenzen. Diese Links werden nicht ständig von uns kontrolliert. Die Firma Himmelblau ist nicht verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dieser Websites und übernimmt für die dort vorgefundenen Inhalte keine Haftung. Durch die Nutzung der Links wird die Website von Himmelblau verlassen. Dies geschieht auf eigene Verantwortung.

Sollten sich auf den verlinkten Seiten anstößige Inhalte befinden, bitte wir um einen entsprechenden Hinweis. Der Link wird dann ggf. umgehend gelöscht.


3. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss

Unsere Website und der Webshop werden laufend aktualisiert. Obwohl bei der Zusammenstellung der auf unseren Webseiten enthaltenen Informationen größte Sorgfalt angewandt wurde, kann die Firma Himmelblau für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für bestimmte Verwendungszwecke keine Gewähr übernehmen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


4. Urheberrecht und Marken

Alle Inhalte (insbes. Texte und Fotografien) auf unserer Website sind urheberrechtlich für uns oder die jeweiligen Hersteller geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der digitalen und/oder analogen Vervielfältigung des Inhalts oder Teilen davon, sind vorbehalten.

Die Inhalte auf der Website dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verändert und nicht für öffentliche und kommerzielle Zwecke verwendet werden.


AGBs


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Himmelblau


1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen, wie z.B. der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Geschäfts, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen Dritten die Haftungsbestimmungen dieser AGB, soweit dieselbe gegenüber Dritten bei Begründung des Schuldverhältnissen mit einbezogen wurde. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Dritte bei Begründung des Schuldverhältnisses von den AGB Kenntnis erlangt hat oder bereits hatte. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle künftigen geschäftlichen Kontaktaufnahmen. Von unseren AGB abweichende oder entgegenstehenden Bedingungen erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer AGB werden durch diese AGB aufgehoben. Die Entgegennahme von Leistung und Lieferung gilt als Anerkennung der Geltung dieser AGB.

2 Vertragsabschluss

An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist. Für den Umfang des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

3 Preise

Für alle Lieferungen verstehen sich die Preise stets ab Lager Reutlingen, zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackung und Versand. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Kosten für Teillieferungen trägt die Firma Himmelblau. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Sollte eine Ware oder eine Leistung 5 Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden und erhöhen wir oder unsere Zulieferer in diesem Zeitraum die Kosten für dieses Produkt um mehr als 10%, so sind wir berechtigt, die entsprechend angepassten Preise in Rechnung zu stellen. Der Versand der Ware erfolgt stets unversichert. Bei Lieferung ab ausländischem Lager kann ein pauschalierter Lieferzuschlag in Rechnung gestellt werden.

4 Lieferung, Leistung

4.1 Alle Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl per LKW, Post, Bahn oder Paketdienst ab Lager Reutlingen.
4.2 Lieferfristen und Termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich.
4.3 Sofern eine Leistung auf Abruf vereinbart ist, hat der Geschäftspartner innerhalb angemessener Frist, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Vereinbarung des Abrufauftrages, die gesamte georderte Leistung abzunehmen. Wir sind am Ende dieser Abruffrist berechtigt, den gesamten Auftrag Zug um Zug gegen Bereitstellung der insgesamt bestellten Leistung abzurechnen.
4.4 Wird die Lieferung bzw. Leistung durch Maßnahmen höherer Gewalt wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Ereignisse im In- und Ausland, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung und deren Nachwirkungen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Unterlieferanten eintreten. Soweit das Ereignis höherer Gewalt dauerhafte Unmöglichkeit der Leistung zur Folge hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gründe höherer Gewalt sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie ohne unser Verschulden während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen unseren Kunden unverzüglich mitteilen. Durch Verzögerung bei der Erbringung von Leistungen geraten wir dann nicht in Verzug, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug.
4.5 Befindet sich der Geschäftspartner im Annahmeverzug oder wird der Versand der Lieferung bzw. die Ausführung von uns geschuldeter Werkleistungen auf Wunsch des Geschäftspartners verzögert, so können wir, beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung der Ware bzw. der von uns bereitzustellenden Materialien entstehenden Kosten berechnen. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über diese Gegenstände zu verfügen und den Vertrag anschließend mit verlängerter Leistungsfrist zu erfüllen.
4.6 Sofern nur die Lieferung von Waren Vertragsinhalt ist, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Geschäftspartner oder mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Geschäftspartner über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5 Verpackung

Die Kosten für Verpackung und Versand träg der Käufer. Im Falle von Reklamationen hat der Käufer sicher zu stellen, dass die Ware entweder originalverpackt ist oder in anderer Weise gegen Beschädigungen gesichert ist. Die Ware wird unkommissioniert und nicht zum Wiederversand geeignet ausgeliefert.

6 Haftung

6.1 Der Geschäftspartner hat unsere Ware nach Erhalt unverzüglich – v.a. auf sichtbare Schäden, Mängel, Gewicht und Maß bzw. Passgenauigkeit – zu prüfen. Offensichtliche Mängel unserer Ware sind vom Geschäftspartner unverzüglich ab Erhalt zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns geltend zu machen. Versäumt der Geschäftspartner die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 12 Tagen, gilt unsere Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
6.2 Abweichungen in Qualität, Struktur, Farb- und Beiztönen der gelieferten Waren sind trotz des hohen Qualitätsstandards aller Himmelblau-Produkte produktionsbedingt nicht vollkommen zu vermeiden. Derartige Abweichungen berechtigen daher nur dann zur Ausübung von Rechten, wenn die Abweichungen nicht in der Natur der verwendeten Materialien liegen und wenn es sich um erhebliche Mängel handelt.
6.3 Die Urnengrundkörper sind aus natürlichen Materialien geschaffen. Bei normalen Bodenverhältnissen zersetzen sie sich innerhalb eines Zeitraums von ungefähr 10 bis 15 Jahren.
Die Urnengrundkörper und Holzringe verändern sich durch dauerhafte und einseitige Lichteinstrahlung in ihrer Farbgebung. Die Urnengrundköper und Holzringe verändern ihr Äußeres auch, wenn sie dauerhaften Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Dies sind angesichts der verwendeten natürlichen Materialien völlig normale Vorgänge, die keine Haftungsansprüche auslösen. Die Urnengrundkörper entsprechen hinsichtlich Vergänglichkeit und hinsichtlich der eingesetzten Materialien den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Für die Konformität mit rechtlichen Bestimmungen anderer Länder übernimmt Himmelblau keine Haftung.
6.4 In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen:
Wird unsere fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Geschäftspartner für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Gefahrübergang Schadensersatz nur verlangen:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder - 2 - fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheitsoder Haltbarkeitsgarantie fallen. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.
6.5 Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.6 Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Geschäftspartners auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet auch dann keine Anwendung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit vorliegt.

7 Fälligkeit und Zahlung

7.1 Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlt der Geschäftspartner sofort nach Rechnungserhalt (=Gutschrift auf unserem Konto binnen max. 4 bankoffenen Tagen nach Rechnungsdatum) gewähren wir auf den Nettowarenwert Skonto in Höhe von 2 Prozent. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Geschäftspartner Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über Basiszinssatz. Mahngebühren bei vorliegendem Verzug werden mit 10 € berechnet. Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine Einlösung als Zahlung. Von uns nicht anerkannte Gegenansprüche kann der Käufer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
7.2 An unbekannte Besteller kann gegen Nachnahme oder Vorauskasse geliefert werden. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung des Bestellers geben, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
7.3 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unseres Hauses sind nicht berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung gegen uns entgegenzunehmen, sofern sie nicht über eine bestimmte schriftliche Vollmacht verfügen.
7.4 Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Der Geschäftspartner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer Zustimmung möglich.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus der Bestellung bzw. dem Auftrag entstandenen Forderungen oder andere bei Lieferung bzw. Leistung bestehender Forderungen mehr vorhanden sind.Über diesen einfachen Eigentumsvorbehalt hinaus erwirbt der Geschäftspartner erst Eigentum an den Leistungsgegenständen, wenn alle aus den Geschäftsbeziehungen zum Geschäftspartner bestehenden Forderungen unseres Hauses ausgeglichen sind (erweiterter Vorbehalt). Bei Scheckzahlungen des Geschäftspartners besteht die aus der Bestellung und Lieferung entstandene Forderung solange fort, bis der Wechsel oder Scheck vom Geschäftspartner endgültig eingelöst worden ist. Dies gilt auch für Refinanzierungswechsel. Der erweiterte Vorbehalt gilt jeweils für den Saldo, wenn die Forderungen in ein Kontokorrent eingestellt werden.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Geschäftspartners, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren erwirbt. Die Forderungen werden uns in Höhe des offen stehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Der Geschäftspartner tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Geschäftspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreisforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Geschäftspartner nicht berechtigt.
8.3 Der Geschäftspartner darf den Liefergegenstand für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Geschäftspartner unverzüglich zu benachrichtigen.
8.4 Unsere Sicherungsrechte hindern den Geschäftspartner nicht,über uns gehörige Gegenstände oder uns sicherungshalber abgetretene Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor, wenn der Geschäftspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt, Wechsel bei ihm protestiert werden, die Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall ist der Geschäftspartner auf unser Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretungen bekannt zu geben, den Einzug der Forderungen zu unterlassen und den Einzug durch uns zuzulassen. Auf unser Verlangen hin ist der Geschäftspartner ferner verpflichtet, uns auf erstes Anfordern die Adressen seiner Geschäftspartner bekannt zu geben.
8.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten sämtliche Forderungen unseres Hauses um mehr als 10 Prozent, kann der Geschäftspartner die Freigabe von Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Sicherungsbetrags verlangen.

9 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Reutlingen, soweit der Geschäftspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Geschäftspartner in Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt hat. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


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